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Jugendzeltplatz Bechhofen

Der Jugendzeltplatz steht allen Jugendgruppen, Jugendverbänden und sonstigen Trägern der Jugendarbeit zur Verfügung, soweit ein Erzieher oder Gruppenleiter mit Jugendleiterausweis die Betreuung und Aufsicht inne hat.

Eine Belegung durch Einzelpersonen ist nicht möglich. Die maximale Belegungskapazität beträgt 80 Personen.

Der Aufenthalt auf dem Jugendzeltplatz ist für Gruppenleiter mit gültiger Juleica für die gesamte Aufenthaltsdauer kostenlos. Vorraussetzung: Die Juleica wird vor Belegungsbeginn mit eine Ausweiskopie in der Gemeindeverwaltung Bechhofen vorgelegt.


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