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FAQ-Testseite

Mit vielen Fragen!

Nein. Klassische Hausboote, mit denen man auf den Seen alleine herumfahren kann, gibt es nicht. Wer aber direkt auf dem Wasser übernachten möchte, dem können wir die "Wasservillen", Floating Village in Ramsberg empfehlen.

Ja. Altmühlsee, Großer und Kleiner Brombachsee, Igelsbachsee und Rothsee sind mit Aal, Karpfen, Schleie, Hecht, Zander und Wels sowie Rutten besetzt. Auch an vielen kleineren Seen und Weihern kann man mit Erlaubnisschein angeln.

Seit 01.01.2024 sind alle Angel-Erlaubnisscheine nur noch als Online-Erlaubnisscheine zu bekommen. Sie sind über den Online-Anbieter Hejfisch erhältlich

Ja, das Absuchen der Strände mit einem Metalldetektor (Sondeln) ist grundsätzlich nicht verboten. Voraussetzung hierfür ist aber, dass der ausgegrabene Müll entsorgt und die gegrabenen Löcher wieder geschlossen werden.

Außerdem ist das Betreten der Naturschutzzonen verboten.

Badegäste dürfen durch das Sondeln nicht beeinträchtig oder gestört werden, daher sollte die Aktivität bestenfalls auf die Morgen- oder Abendstunden gelegt werden, damit Badegäste sich nicht gestört fühlen.

Das Befahren des Kleinen und Großen Brombachsees sowie des Altmühlsees mit einem Elektro-Motorboot oder Segelfahrzeug mit Elektro-Hilfsmotor bzw. Wohneinrichtung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Dies ist unabhängig von der kW-Zahl des Motors. Die maximal zulässige Leistung darf bei Elektromotorbooten 6 kW und bei Segelbooten 11 kW nicht überschreiten.

Ruderboote und Segelfahrzeuge ohne Maschinenantrieb, die nicht länger als 9,20 Meter sind und keine Wohn- (Kajüthöhe bis 1,20 Meter), Koch- oder sanitären Einrichtungen besitzen, sind genehmigungs- und zulassungsfrei.

Der Igelsbachsee darf nur mit Booten befahren werden, die weder zulassungs- noch genehmigungspflichtig sind. Auf dem Hahnenkammsee sind Ruderboote und Tretboote zur Vermietung zugelassen.

Das Befahren der Seen mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor (auch als sog. Flautenschieber) ist grundsätzlich verboten.