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VIELFALT

Ihr Vorteil mit der SEENLAND.CARD

Mit der SEENLAND.CARD erhalten Sie bei zahlreichen Freizeiteinrichtungen, Museen, Restaurants und Geschäften in der gesamten Urlaubsregion und auch darüber hinaus Ermäßigungen.

Zudem ist sie auch Ihr Ticket für drei Freizeitlinien des VGN:

Alle verkehren jeweils vom 01. Mai bis 01. November, samstags, sonntags und feiertags.

Die beiden Linien 689 & 699 zusätzlich in den bayerischen Pfingst- und Sommerferien täglich



Sieben Urlaubsorte im Fränkischen Seenland erheben als Staatlich anerkannte Erholungsorte einen Gästebeitrag:

Stadt Gunzenhausen: 2 € ganzjährig.

Gemeinde Muhr am See: 1,50 € ganzjährig.

Markt Absberg: 1,50 € ganzjährig.

Gemeinde Haundorf: 1,50 € ganzjährig.

Gemeinde Pfofeld: 1,50 € ganzjährig.

Markt Pleinfeld: 1,50 € in den Monaten April bis Oktober.

Stadt Spalt: 1,65 € von April bis Oktober, 0,75 € von November bis März. 0,75 € ganzjährig für Geschäftsreisende, Tagungs- und Seminargäste.

Ermäßigungen für Schwerbehinderte sind der Broschüre zu entnehmen.

  • Die Höhe des Gästebeitrags wird während der Dauer des Aufenthaltes tageswiese berechnet. Die Tage der An- und Abreise gelten zusammen als ein Tag.
  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen keinen Gästebeitrag.
  • Der Gästebeitrag wird in der Regel zusätzlich erhoben, außer es ist die Einbeziehung gesondert vermerkt.
  • Der Seenland.Card wird von den Gastgebern der sieben Urlaubsorte bei Check-In ausgestellt. Voraussetzung: Sie buchen mindestens eine Übernachtung.
  • Alle Gäste über 18 Jahre erhalten eine Seenland.Card.
  • die Karte ist nicht übertragbar.